Peregrine ist 12 und lebt mit ihrer Mutter in Oxford, wo diese einen Blumenladen betreibt. Wenn die Mutter wieder einmal unterwegs ist, kümmert sich ihr Patenonkel Daedalus um sie. Der erzählt immer gute Geschichten, die für wahr zu halten, Peregrine allerdings längst zu alt ist. … bis Daedalus vor ihren Augen entführt wird und sie plötzlich einer Baumnymphe und einem Faun gegenübersteht. Und schon steckt sie mitten in Streitigkeiten des Olymps.
Dass die alt-griechische Götter- und Sagenwelt im Bereich der Urban Fantasy verarbeitet wird, kommt relativ häufig vor. Ash Bond wählt für den Auftakt ihrer Jugend-Urban-Fantasy-Reihe um ihre Titelheldin Peregrine Quinn aber doch einen ungewohnten Ansatz. Die Welt des Olymp ist hier per mehrerer Portaltunnel mit der Menschenwelt verbunden und mittlerweile als »Olymp AG« (im Original «Olympus Inc.«) organisiert. Die junge Protagonistin ist – ebenfalls typisch für das Genre – bisher als normales Kind aufgewachsen und ahnt nicht, wie eng sie alleine durch ihren Patenonkel mit der olympischen Welt verbunden ist. Das Abenteuer, das auf Peregrine zukommt, hebt sich aber doch deutlich von dem, was man aus dem Bereich der jungen Urban Fantasy gewohnt ist, ab. Die Handlung ähnelt nämlich in manchen Zügen eher einem Agenten-Thriller. Als Co-Protagonistin steht dem Mädchen eine jugendliche Baumnymphe zur Seite, der zum Zeitpunkt der Krise erstmals die Aufsicht über den nach Oxford führenden Portaltunnel übertragen wurde.
Gerade mit der erwähnten ungewöhnlichen Kombination von Stilmitteln und Genre-Elementen schafft es die Autorin eine interessante Geschichte zu kreieren. Dabei erzählt sie wechselweise aus unterschiedlichen Perspektiven wie der Peregrin Quinns oder der Baumnymphe Rowan, aber auch der anderer Beteiligter. Leider hielt es die Übersetzerin für nötig, den Text mit Gender-Übersetzungen wie einem öfters erwähnten »Leitfaden für Bibliothekarinnen und Bibliothekare« zu bereichern. Auch deutschsprachigen Lesern dürfte wohl klar sein, dass ein Leitfaden für Bibliothekare auch für weibliche Bibliothekare gilt.